Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der scenerii GmbH für die Nutzung von Lodapi
Fassung 1.0, Stand 17. August 2026
Anbieterin: scenerii GmbH, Jordanstraße 2, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden HRB 45100, USt-IdNr. DE367604190, vertreten durch den Geschäftsführer Konstantin Doll. Kontakt: hello@lodapi.de.
„Lodapi” ist eine Produktmarke der scenerii GmbH und keine eigene Gesellschaft. Vertragspartnerin ist ausschließlich die scenerii GmbH (nachfolgend „wir”, „uns”, „Anbieterin”).
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartnerin, entgegenstehende Bedingungen
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der unter lodapi.de, api.lodapi.de und tiles.lodapi.de bereitgestellten Leistungen (nachfolgend „Dienst”) sowie, im Umfang des § 4 Abs. 1, für die Nutzung des Dienstes ohne Vertragsschluss (Free-Tier).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.
(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Im Übrigen gilt bei Widersprüchen folgende Rangfolge: Individualvereinbarung, Auftragsbestätigung, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, diese AGB, die technische Dokumentation.
(4) Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist unter lodapi.de/agb abrufbar und trägt eine Versionsnummer und ein Stand-Datum. Frühere Fassungen halten wir unter stabilen Adressen abrufbar.
§ 2 Adressatenkreis, Begriffsbestimmungen
(1) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die Unternehmereigenschaft erheben wir im Bestellvorgang ab. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen und wird von uns nicht angenommen. Ergibt sich nachträglich, dass ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande gekommen ist, gelten die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften; wir sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden und geleistete Entgelte zeitanteilig zu erstatten.
(2) Begriffe:
- Dienst: die HTTP-API unter api.lodapi.de, die Auslieferung von Kacheln und Rasterdaten unter tiles.lodapi.de sowie die zugehörige Dokumentation.
- API-Schlüssel: ein von uns ausgegebener Zugangsschlüssel, der über den HTTP-Header
X-API-Keyübermittelt wird. - Tarif: die gebuchte kostenpflichtige Nutzungsstufe (Hobby, Pro, Business, Enterprise).
- Free-Tier: die Nutzung des Dienstes ohne API-Schlüssel und ohne Registrierung; der Free-Tier ist kein Tarif in diesem Sinne.
- Datenprodukt: ein abgegrenzter Datenbestand, derzeit LoD2-Gebäude, DGM1-Terrain, Terrain-Mesh, OSM-Bodenbedeckung und Vegetation.
- Snapshot: der je Bundesland und Datenprodukt ausgewiesene Datenstand.
- Textform: § 126b BGB; E-Mail genügt.
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung, Unterauftragnehmer
(1) Wir stellen Ihnen über den Dienst amtliche Geobasisdaten sowie daraus abgeleitete Aufbereitungen zum Abruf bereit. Wir sind Aggregatorin und Aufbereiterin, nicht Erstellerin und nicht Rechteinhaberin der zugrunde liegenden Daten (§ 9).
(2) Geschuldet ist der Zugang zu den nachfolgend beschriebenen Funktionen in ihrer jeweils aktuellen technischen Ausgestaltung; Änderungen des Umfangs richten sich nach § 16. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Dokumentation unter lodapi.de/docs. Der Dienst umfasst:
a) Abfrage von Gebäudedaten (LoD2) für 16 Bundesländer, einschließlich Einzelabfrage über die Objektkennung (gmlid), Bereichsabfrage über eine Bounding-Box, Dachflächenparameter und Export als GLB-Datei;
b) Höhenabfragen und Höhenprofile aus DGM1-Daten für 16 Bundesländer sowie die Auslieferung der zugehörigen Höhenraster im COG-Format;
c) Auslieferung von 3D-Kacheln (3D Tiles/b3dm) für Gebäude, Terrain-Mesh, OSM-Bodenbedeckung und Vegetation über tiles.lodapi.de, einschließlich der Kachel-Discovery über /v1/tilesets;
d) Vegetationsdaten für derzeit vier Bundesländer (Berlin, Hessen, Hamburg, Niedersachsen), derzeit umfassend Kronenhöhen- und Geländemodelle als Raster (COG), Baum- und Pflanzflächen-Kacheln sowie die Punktabfrage von Kronenparametern;
e) maschinenlesbare Auskunft über Datensätze, Datenstände, Lizenzen und Attributionshinweise nach Maßgabe des § 9 Abs. 4.
(3) Nicht Vertragsgegenstand sind Funktionen, die auf unserer Website oder in Materialien ausdrücklich als „geplant”, „in Vorbereitung”, „Roadmap”, „Vorschau” oder „Beta” gekennzeichnet sind; solche Angaben sind unverbindliche Absichtserklärungen und keine Beschaffenheitsvereinbarung. Angaben auf der Preisseite, die nicht in dieser Weise gekennzeichnet sind, gehören zur Leistungsbeschreibung des jeweiligen Tarifs. Ebenfalls nicht Bestandteil des Dienstes ist eine Adress- oder Geokodierungssuche; Gebäude werden über Objektkennung oder über Koordinaten bzw. Bounding-Box abgefragt.
(4) Als Beta oder Vorschau gekennzeichnete Funktionen können wir jederzeit ändern oder einstellen. Derzeit als Beta gekennzeichnet ist das Datenprodukt OSM-Bodenbedeckung (die Cover-Geometrie ist in Teilen puffer-basiert abgeleitet). Für Datenprodukte, die Bestandteil eines kostenpflichtigen Tarifs sind, gilt die abgesenkte Haftung nach § 14 Abs. 6 nicht; insoweit bleibt es bei § 14 Abs. 1 bis 5.
(5) Wir liefern ausschließlich Landes-Open-Data der Vermessungsverwaltungen sowie Daten von OpenStreetMap aus. Daten der Zentralen Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe (ZSHH) sowie des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) sind nicht Bestandteil des Dienstes.
(6) Das von uns veröffentlichte Python-SDK (lodapi, PyPI) steht unter der Apache-2.0-Lizenz; deren Bedingungen gehen diesen AGB für die Nutzung des SDK vor. Ein Anspruch auf Pflege oder Weiterentwicklung des SDK besteht nicht.
(7) Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer und Vorleistungserbringer einzusetzen, insbesondere Rechenzentrums-, Speicher- und Zahlungsdienstleister. Für deren Verhalten haften wir nach Maßgabe des § 14 wie für eigenes Verhalten. Verarbeitung und Speicherung der Daten des Dienstes erfolgen in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union, derzeit in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Verlagerung außerhalb der Europäischen Union kündigen wir mindestens 90 Tage vorher in Textform an; § 16 Abs. 3 gilt entsprechend. Die eingesetzten Dienstleister mit Sitz und Verarbeitungszweck führen wir unter lodapi.de/datenschutz.
§ 4 Free-Tier und Testzugänge
(1) Der Free-Tier ist ohne Registrierung und ohne API-Schlüssel nutzbar. Er umfasst die Abfrage der Gebäudedaten (LoD2) nach § 3 Abs. 2 lit. a — Einzelabfrage über die Objektkennung und Bereichsabfrage über eine Bounding-Box — sowie die Auskunfts- und Attributions-Endpunkte nach § 3 Abs. 2 lit. e. Die übrigen Funktionen, insbesondere Dachflächenparameter, GLB-Export, Höhenabfragen und Höhenprofile, Terrain-Mesh, OSM-Bodenbedeckung und Vegetationsdaten, sind den kostenpflichtigen Tarifen nach Maßgabe der Preisseite zugeordnet. Durch die bloße Nutzung des Free-Tiers kommt kein entgeltliches Dauerschuldverhältnis zustande. Für die Nutzung des Free-Tiers gelten von diesen Bedingungen die §§ 8, 9, 10 Abs. 1 bis 5, § 14 Abs. 6 sowie § 23; hierauf weisen wir in der Dokumentation hin. Unabhängig von einer vertraglichen Einbeziehung bestehen die Pflichten aus den Lizenzen der Datenquellen unmittelbar gegenüber den jeweiligen Rechteinhabern; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(2) Die Zuordnung von Funktionen zu Tarifen ist derzeit nicht durchgängig technisch erzwungen. Ein technisch möglicher Abruf einer Funktion, die nach Abs. 1 einem kostenpflichtigen Tarif zugeordnet ist, begründet keinen Anspruch auf deren unentgeltliche Nutzung und keine Duldung für die Zukunft. Wir können die technische Durchsetzung jederzeit herstellen; § 16 bleibt unberührt.
(3) Für den Free-Tier bestehen kein Anspruch auf Verfügbarkeit, kein Anspruch auf Support und kein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang oder dessen Fortbestand. Wir können den Free-Tier jederzeit ändern, einschränken oder einstellen. Eine dauerhafte Einstellung kündigen wir nach Möglichkeit mit einer Frist von 30 Tagen auf lodapi.de an.
(4) Für den Free-Tier weisen wir auf der Preisseite einen Richtwert von 1.000 Anfragen je Monat aus. Dieser Wert ist ein unverbindlicher Orientierungswert und kein zugesichertes Kontingent; Maßstab bleibt die faire Nutzung nach § 8 Abs. 3.
(5) Wir stellen zwei unentgeltliche Testzugänge bereit:
a) einen Self-Service-Testschlüssel über POST /v1/keys/trial mit einer Laufzeit von sieben Tagen und den in der Dokumentation ausgewiesenen Richtwerten (derzeit 60 Anfragen je Minute, 5.000 Anfragen je Tag). Zum Schutz vor Missbrauch ist die Ausgabe auf drei Schlüssel je IP-Adresse und 24 Stunden begrenzt; weitere Ausgabeanfragen beantworten wir mit dem Statuscode 429 nebst Retry-After. Diese Begrenzung betrifft ausschließlich die Schlüsselausgabe, nicht die Daten-Endpunkte;
b) auf Anfrage in Textform einen 30-tägigen Zugang zum Tarif Pro.
Beide Testzugänge enden ersatzlos; sie wandeln sich nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag um. Wir können Testzugänge jederzeit widerrufen.
(6) Für unentgeltliche Leistungen gilt die Haftungsregelung des § 14 Abs. 6.
§ 5 Vertragsschluss, API-Schlüssel
(1) Die Darstellung der Tarife auf lodapi.de ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit dem Abschluss des Checkout-Vorgangs bei unserem Zahlungsdienstleister geben Sie ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot annehmen. Die Annahme erfolgt durch Bereitstellung eines API-Schlüssels oder durch Bestätigung in Textform. Die automatische Zahlungsbestätigung des Zahlungsdienstleisters ist noch keine Annahme. Bei Jahresverträgen und im Tarif Enterprise erfolgt der Vertragsschluss, soweit kein entsprechender Checkout angeboten wird, durch Angebot und Annahme in Textform.
(3) Wir können die Annahme ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Anhaltspunkten für Missbrauch oder bei entgegenstehenden Sanktionsvorschriften. Bereits eingezogene Beträge erstatten wir in diesem Fall unverzüglich.
(4) Der API-Schlüssel wird an die im Checkout angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Er ist vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eine Nutzung über einen abhandengekommenen oder unbefugt erlangten Schlüssel haften Sie nur, soweit Sie die Kompromittierung zu vertreten haben, und längstens bis zum Eingang Ihrer Meldung in Textform bei uns. Beruht die Kompromittierung auf Umständen aus unserem Verantwortungsbereich, tragen wir das Risiko. Nach Eingang der Meldung sperren wir den Schlüssel unverzüglich und stellen einen neuen aus.
(5) Ab dem Tarif Business geben wir auf Anfrage mehrere API-Schlüssel für dasselbe Vertragsverhältnis aus. Alle unter diesen Schlüsseln erfolgenden Nutzungen werden Ihrem Vertrag zugerechnet; Sie stellen sicher, dass die Nutzer die Pflichten aus §§ 8 bis 10 einhalten.
(6) Ein gesperrter oder widerrufener Schlüssel führt dazu, dass Anfragen mit diesem Schlüssel mit dem Statuscode 401 beantwortet werden. Ein automatischer Rückfall auf den Free-Tier findet für Anfragen mit diesem Schlüssel nicht statt; die keylose Nutzung bleibt hiervon unberührt.
(7) Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB werden nach § 312i Abs. 2 BGB abbedungen.
§ 6 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Kunden mit Sitz in Deutschland berechnen wir 19 % Umsatzsteuer, auch bei Vorlage einer USt-IdNr. Bei Unternehmern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und gültiger, von uns geprüfter USt-IdNr. geht die Steuerschuldnerschaft auf Sie über (Reverse Charge); wir weisen dann keine deutsche Umsatzsteuer aus. Die USt-IdNr. ist im Checkout anzugeben; ist dies technisch nicht möglich, teilen Sie sie uns unverzüglich in Textform an hello@lodapi.de mit. Bis zum Nachweis einer gültigen USt-IdNr. berechnen wir die deutsche Umsatzsteuer und korrigieren die Rechnung auf Nachweis. Änderungen zeigen Sie unverzüglich an. Kunden außerhalb der EU berechnen wir keine deutsche Umsatzsteuer; Steuern im Empfängerland tragen Sie.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, Irland. Stripe ist Zahlungsdienstleister und nicht Ihre Vertragspartnerin für die Leistung. Vollständige Zahlungsdaten (Kartennummern, IBAN) speichern wir nicht.
(4) Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode (ein Monat oder zwölf Monate) fällig und wird zu Beginn der Periode über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Rechnungen stellen wir elektronisch bereit; Sie stimmen der elektronischen Rechnungsstellung zu. Ab dem Tarif Business räumen wir auf Anfrage die Zahlung per Rechnung ein; Zahlungsziel dann 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. In den übrigen Tarifen besteht kein Anspruch auf Zahlung gegen Rechnung.
(5) Bleibt eine Zahlung aus, geraten Sie mit Ablauf des Fälligkeitstages in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Wir können Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Nach erfolgloser Zahlungserinnerung mit einer Frist von zehn Tagen dürfen wir den API-Schlüssel sperren, sofern die Forderung unbestritten ist oder Sie kein Zurückbehaltungsrecht nach Absatz 6 geltend gemacht haben; der Vergütungsanspruch bleibt für die Dauer der Sperrung bestehen. Befinden Sie sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten und länger als 30 Tage in Verzug, können wir den Vertrag außerordentlich kündigen und den Schlüssel widerrufen.
(6) Aufrechnen können Sie nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 7 Nutzungsvolumen, Tarifwechsel, Add-ons, Rabatte, Preisänderungen
(1) Die den Tarifen zugeordneten Volumina (API-Aufrufe, Datenvolumen) bestimmen den im Tarifpreis enthaltenen Leistungsumfang. Wir gewährleisten, dass wir den Zugang bei einer Nutzung innerhalb dieser Volumina nicht wegen Volumenüberschreitung beschränken. Eine Überschreitung führt nicht automatisch zu einer Sperre; für die Berechnung des Mehrverbrauchs gilt Absatz 3.
(2) Bei Nutzung mit API-Schlüssel geben wir das gezählte Volumen informatorisch über die Antwort-Header X-Lodapi-Quota-Used und X-Lodapi-Quota-Limit aus. Die Auslieferung einer Antwort trotz überschrittenem Richtwert ist keine Erweiterung des gebuchten Volumens.
(3) Mehrverbrauch. Überschreiten Sie das Ihrem Tarif zugeordnete Volumen an API-Aufrufen, berechnen wir den Mehrverbrauch mit dem auf lodapi.de ausgewiesenen Satz (derzeit 0,002 € je zusätzlichem Aufruf) als gesonderte Position der nächsten Rechnung. Maßgeblich ist die von uns je API-Schlüssel und Kalendermonat gezählte Zahl der Aufrufe; die Zählung weisen wir Ihnen auf Anfrage auf. Wir unterrichten Sie in Textform, sobald Ihr Volumen erreicht ist. Der berechnete Mehrverbrauch ist je Abrechnungsperiode auf 100 % des Netto-Tarifpreises begrenzt; darüber hinausgehenden Verbrauch rechnen wir nur nach vorheriger gesonderter Vereinbarung in Textform ab. Das Tile-Datenvolumen ist eine reine Fair-Use-Größe und wird nicht gesondert berechnet. Bei wiederholter oder erheblicher Überschreitung bieten wir Ihnen in Textform einen Wechsel in den passenden Tarif an. Ein automatischer Tarifwechsel erfolgt nicht.
(4) Tarifwechsel. Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich; er wird nach Ihrer Anfrage in Textform an hello@lodapi.de von uns eingerichtet. Bereits gezahlte Beträge der laufenden Periode rechnen wir anteilig an; den Differenzbetrag berechnen wir anteilig für die Restlaufzeit. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wirkt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; eine Rückerstattung für die laufende Periode erfolgt nicht. Wechselanfragen bearbeiten wir innerhalb von fünf Werktagen; bis zur Umstellung gilt der bisherige Tarif fort.
(5) Add-ons. Zusätzlich buchbare Leistungen (Add-ons) werden gesondert vereinbart und gesondert abgerechnet. Ihre Laufzeit ist an die Laufzeit des Haupttarifs gekoppelt; sie können zu denselben Zeitpunkten wie der Haupttarif gekündigt werden. Mit dem Ende des Haupttarifs enden auch die Add-ons.
(6) Rabatte. Aktionsrabatte gelten nur für den in der Aktionsbedingung genannten Zeitraum und Umfang, sind nicht kombinierbar und nicht übertragbar. Setzt ein Rabatt eine Eigenschaft Ihres Unternehmens voraus (etwa Hochschule, gemeinnützige Einrichtung, Verein), weisen Sie diese auf Anfrage nach und zeigen ihren Wegfall unverzüglich an; beruhte die Gewährung auf unrichtigen Angaben, können wir den Rabattbetrag für den betroffenen Zeitraum nachberechnen. Ist ein Rabatt an eine Gegenleistung geknüpft (etwa die Nennung als Referenzkunde), können wir ihn bei Wegfall der Gegenleistung mit Wirkung zur nächsten Abrechnungsperiode beenden; eine Rückforderung bereits gewährter Rabatte findet im Übrigen nicht statt.
(7) Volumenermittlung, Einwendungen. Grundlage der Volumenermittlung sind unsere serverseitigen Aufzeichnungen. Diese stellen wir Ihnen auf Anfrage für die laufende und die vorangegangene Abrechnungsperiode zur Verfügung. Einwendungen gegen eine Abrechnung oder gegen das ausgewiesene Volumen erheben Sie binnen 30 Tagen ab Zugang der Rechnung in Textform; nach Ablauf gilt die Abrechnung als genehmigt, sofern wir in der Rechnung auf Frist und Folge hingewiesen haben. Bei unverschuldeter Fristversäumnis bleiben Ihre Einwendungen unberührt.
(8) Preisänderungen. Wir können die Entgelte anpassen, um Änderungen unserer Kosten für Bezug, Speicherung und Auslieferung der Daten, für Personal sowie für Vorleistungen Dritter abzubilden. Kostensenkungen berücksichtigen wir dabei in gleicher Weise wie Kostensteigerungen; eine Anpassung darf die Veränderung der genannten Kosten seit der letzten Anpassung nicht übersteigen. Wir teilen die Anpassung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform unter Angabe des Anpassungsgrundes mit. Bei Monatsverträgen wirkt sie frühestens zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode, bei Jahresverträgen frühestens zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode. Übersteigt die Anpassung 5 % gegenüber dem bisherigen Entgelt, können Sie den Vertrag bis zum Wirksamwerden in Textform zu diesem Zeitpunkt kündigen; darauf weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Kündigen Sie nicht, gilt die Anpassung als angenommen.
§ 8 Nutzungsrechte am Dienst, unzulässige Nutzung, faire Nutzung, Exportkontrolle
(1) Wir räumen Ihnen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, den Dienst und die von uns erstellten Aufbereitungen (insbesondere Kachelstrukturen, Netze, abgeleitete Attribute sowie die Zusammenstellung als solche) im Rahmen des gebuchten Tarifs zu nutzen, zu verarbeiten und in eigene — auch entgeltliche — Produkte einzubinden. Die Weitergabe der Ergebnisse an Ihre eigenen Kunden ist zulässig. Das Recht wird für die Vertragsdauer eingeräumt; für vor Vertragsende bezogene Daten und Aufbereitungen besteht es zeitlich unbefristet und unwiderruflich fort (§ 18 Abs. 6). Die Nutzung der Daten zum Training maschineller Lernverfahren ist zulässig, soweit die jeweilige Quelllizenz dies gestattet; Absatz 2 lit. d bleibt unberührt.
(2) Nicht zulässig ist:
a) die Weitergabe oder der Weiterverkauf des Zugangs zum Dienst als solchem, insbesondere das Teilen oder Weitergeben des API-Schlüssels und der Betrieb eines Proxys, über den Dritte den Dienst nutzen;
b) das Umgehen technischer Begrenzungen;
c) ein Anfrageverhalten, das den Betrieb für andere Nutzer spürbar beeinträchtigt;
d) das systematische, automatisierte Auslesen des über den Dienst zugänglichen Datenbestandes in wesentlichen Teilen, soweit es nicht der vertragsgemäßen Nutzung im Rahmen des gebuchten Tarifs dient.
Diese Beschränkungen betreffen ausschließlich den Zugang zu unserem Dienst. Rechte, die Ihnen unmittelbar aus den Lizenzen der Datenquellen zustehen — insbesondere das Recht zur Weitergabe der Dateninhalte selbst —, bleiben unberührt; ebenso bleibt Ihnen der Bezug derselben Daten unmittelbar bei den Quellstellen unbenommen.
(3) Faire Nutzung im Free-Tier. Als nicht mehr fair gilt insbesondere ein Verhalten nach Absatz 2 lit. b bis d sowie die vollständige Spiegelung des Datenbestandes.
(4) Zur Sicherung des Betriebs setzen wir technische Schutzmaßnahmen ein, insbesondere anfragebezogene Begrenzungen, das vorübergehende oder dauerhafte Sperren einzelner IP-Adressen oder Netzbereiche und die Auslieferung von Fehlercodes. Diese Maßnahmen erfolgen anfrage- und netzbezogen ohne Profilbildung. Da im Free-Tier keine Nutzerkonten geführt werden, kann eine solche Maßnahme auch Dritte treffen, die dieselbe IP-Adresse oder denselben Netzbereich nutzen; wir fassen Maßnahmen so eng wie möglich. Betroffene können sich an hello@lodapi.de wenden. Gegenüber Kunden mit kostenpflichtigem Tarif prüfen wir eine solche Maßnahme unverzüglich, spätestens innerhalb eines Geschäftstages, und heben sie auf, sobald der Sperrgrund entfallen ist. Im Free-Tier besteht kein Anspruch auf Aufhebung.
(5) Wir können Ihren Zugang sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei erheblichem Verstoß gegen diese Bedingungen, bei Gefährdung der Betriebssicherheit, bei Zahlungsverzug nach § 6 Abs. 5 oder bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen der Datenquellen. Wir kündigen die Sperrung vorher an und setzen eine angemessene Abhilfefrist, es sei denn, die Abwehr einer akuten Gefahr duldet keinen Aufschub. Ihre Zahlungspflicht bleibt während einer von Ihnen zu vertretenden Sperrung bestehen.
(6) Exportkontrolle und Rechtstreue. Sie halten die anwendbaren Ausfuhr-, Einfuhr- und Sanktionsvorschriften der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland ein. Sie sichern zu, dass weder Sie noch die Personen, denen Sie Zugang verschaffen, auf einer einschlägigen Sanktionsliste geführt werden. Untersagt ist ferner eine Nutzung, die gegen geltendes Recht verstößt oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß, dürfen wir den Zugang mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Abhilfefrist sperren; Absatz 5 Satz 2 gilt insoweit nicht.
§ 9 Datenquellen und Lizenzkette
(1) Rechtekette. Die über den Dienst ausgelieferten Geodaten stammen aus offenen Datenbeständen der Landesvermessungsverwaltungen und weiterer öffentlicher Stellen sowie, beim Datenprodukt OSM-Bodenbedeckung, aus OpenStreetMap. Wir sind insoweit Aggregatorin und nicht Rechteinhaberin. Die Nutzungsrechte an den Inhalten selbst räumen Ihnen die jeweiligen Lizenzgeber unmittelbar durch die jeweilige offene Lizenz ein. Wir vermitteln diese Rechte lediglich; wir erweitern sie nicht und können sie nicht beschränken.
(2) Kein weitergehendes Recht. Rechte, über die wir selbst nicht verfügen, räumen wir nicht ein. Wir sichern insbesondere nicht zu, dass die zugrunde liegenden offenen Lizenzen fortbestehen, unverändert bleiben oder für den von Ihnen beabsichtigten Zweck ausreichen.
(3) Lizenzfamilien. Die Datenbestände unterliegen je nach Bundesland und Datenprodukt unterschiedlichen Lizenzen, derzeit:
a) Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (keine Namensnennungspflicht), b) Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0), c) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, d) Open Database License 1.0 (ODbL) für das Datenprodukt OSM-Bodenbedeckung.
Maßgeblich ist jeweils der Wortlaut der Lizenz beim Lizenzgeber. Wir geben die Lizenztexte in diesen AGB nicht wieder und legen sie nicht verbindlich aus.
(4) Maßgebliche Angaben. Die für Ihre Pflichten maßgeblichen Angaben — Lizenzkennung, Lizenzverweis, Attributionstext, Attributionsverweis, die Angabe, ob eine Namensnennung erforderlich ist, und der Änderungshinweis — stellen wir maschinenlesbar über GET /v1/attribution bereit. Enthält die maschinenlesbare Auskunft für ein Datenprodukt oder ein Bundesland keine oder keine vollständige Angabe, gilt ergänzend die unter lodapi.de/lizenzen veröffentlichte Lizenz- und Attributionsübersicht in ihrer jeweils gültigen Fassung; im Zweifel gilt die strengere Angabe. Fehlt eine Angabe in beiden Quellen, teilen wir sie Ihnen auf Anfrage in Textform binnen fünf Werktagen mit; bis dahin sind Sie berechtigt, das betroffene Datenprodukt unter Angabe von Quelle und Lizenz nach dem Wortlaut des Lizenzgebers zu nutzen. Nicht jede Datenantwort führt einen Attributionsblock mit; die ausgelieferten Kacheldateien selbst tragen keinen vollständigen Attributionsblock.
(5) Veränderung der Daten. Wir verarbeiten die Quelldaten technisch und inhaltlich, insbesondere durch Formatkonvertierung, Kachelung, Netzvereinfachung, Quantisierung und die Ableitung zusätzlicher Attribute. Soweit die jeweilige Lizenz einen Hinweis auf Veränderungen verlangt, verwenden Sie — vorbehaltlich einer abweichenden Angabe nach Absatz 4 — den Zusatz: „Daten von Lodapi (scenerii GmbH) technisch aufbereitet: konvertiert, gekachelt, vereinfacht.” Die Verarbeitungsschritte sind in der Dokumentation beschrieben.
(6) Lizenzänderung durch die Quelle. Ändert ein Rechteinhaber die Lizenzbedingungen eines Datenbestandes oder entfällt die Bezugsberechtigung, können wir den betroffenen Datenbestand mit einer Frist von mindestens 30 Tagen aus dem Leistungsumfang entfernen; ist uns die Auslieferung aus rechtlichen Gründen früher untersagt, entfernen wir den Bestand unverzüglich und informieren Sie gleichzeitig. § 16 Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung. Entfällt dadurch ein wesentlicher Teil der von Ihnen genutzten Leistung, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu; im Voraus gezahlte Entgelte erstatten wir zeitanteilig.
(7) Stichtagsbezug. Die Ihnen zustehenden Rechte an bereits bezogenen Daten richten sich nach der zum Zeitpunkt des Bezugs geltenden Lizenz. Eine spätere Entfernung eines Datenbestandes aus unserem Angebot erfasst bereits bezogene Daten nicht rückwirkend.
§ 10 Pflichten des Kunden: Attribution, Credit, ODbL, Freistellung
(1) Sie nutzen die Geodaten ausschließlich im Rahmen der jeweils einschlägigen Lizenz. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Lizenzpflichten in Ihrem Produkt einzuhalten, insbesondere Namensnennung, Lizenzhinweis und Änderungshinweis. Grundlage sind die Angaben nach § 9 Abs. 4.
(2) Die Bearbeitung der Geodaten und ihre Einbindung in eigene, auch proprietäre und entgeltliche Produkte ist zulässig. Die Pflichten nach Absatz 1 bestehen auch dann fort und sind an Ihre eigenen Abnehmer weiterzugeben, soweit diese ihrerseits Daten erhalten.
(3) Wo die Lizenz keine Namensnennung verlangt (Datenlizenz Deutschland – Zero), begründen wir keine vertragliche Nennungspflicht. Eine Nennung ist erwünscht, aber nicht geschuldet.
(4) Credit und Kennzeichennutzung. Im Free-Tier bitten wir um einen sichtbaren Hinweis „Powered by Lodapi” mit Verlinkung auf lodapi.de; eine vertragliche Pflicht besteht nicht, und sein Fehlen begründet keinen Verstoß. In den kostenpflichtigen Tarifen entfällt die Bitte. Wir räumen Ihnen für die Dauer der Nutzung ein einfaches, widerrufliches Recht ein, die Bezeichnung „Lodapi” und das von uns bereitgestellte Logo unverändert ausschließlich für diesen Hinweis zu verwenden; jede weitergehende Nutzung unserer Kennzeichen bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Die Attributionspflichten der Datenlieferanten und die Pflichten aus der ODbL bleiben in allen Tarifen unberührt.
(5) Datenprodukt OSM-Bodenbedeckung (ODbL 1.0). Ergänzend gilt:
a) Wir liefern dieses Datenprodukt ausschließlich als gerenderte Kachelstruktur (3D Tiles/b3dm) aus. Eine Auslieferung der zugrunde liegenden Geometriedatenbank, von OSM-Rohgeometrien, OSM-Objektkennungen oder von Vektorexporten dieses Datenprodukts ist nicht Vertragsgegenstand.
b) Pflichthinweis. Bei jeder öffentlichen Nutzung dieses Datenprodukts zeigen Sie einen für Endnutzer ohne vorherige Interaktion wahrnehmbaren Hinweis an. Öffentliche Nutzung ist jede Zugänglichmachung gegenüber Personen außerhalb Ihres Unternehmens, auch innerhalb eines entgeltlichen Produkts und auch in Bildern, Videos und Druckerzeugnissen. Der Hinweis lautet, sofern wir über GET /v1/attribution keinen abweichenden Text ausweisen:
„Bodenbedeckung © OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/) — verändert. Zugrunde liegende Datenbank: openstreetmap.org.”
Bei Darstellungen mit begrenztem Platz genügt die Angabe „© OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL”, wenn der vollständige Hinweis an einer für Endnutzer offensichtlichen Stelle desselben Produkts erreichbar ist. Der Hinweis darf nicht entfernt, überdeckt oder unkenntlich gemacht werden.
c) Nutzungen, die allein den Hinweis nach lit. b erfordern. Sie dürfen die ausgelieferten Kacheln darstellen, in Ihre Anwendung einbinden, mit eigenen oder fremden Daten in derselben Darstellung kombinieren, daraus Bilder, Videos und Berichte erzeugen und diese entgeltlich vertreiben. Nach unserer Einschätzung entstehen hierdurch keine weitergehenden Offenlegungspflichten; diese Einschätzung ist keine Zusicherung und keine Rechtsberatung.
d) Nutzungen, die weitergehende Pflichten auslösen können. Erzeugen Sie aus den ausgelieferten Kacheln durch Extraktion, Rekonstruktion oder systematische Auswertung einen eigenen strukturierten Datenbestand — insbesondere Vektorgeometrien, Flächenkataloge oder Objektlisten — und geben Sie diesen an Dritte weiter, kann darin eine abgeleitete Datenbank im Sinne der ODbL liegen. In diesem Fall treffen Sie die Pflichten der ODbL, insbesondere Share-Alike und Zugangsgewährung, ausschließlich selbst und in eigener Verantwortung. Eine Extraktion aus den Kacheln ist nicht Vertragsgegenstand, wird von uns technisch nicht unterstützt und ist über den Zugang zu unserem Dienst nach § 8 Abs. 2 lit. b und d unzulässig; Rechte, die Ihnen unmittelbar aus der ODbL gegenüber den Rechteinhabern zustehen, bleiben unberührt.
e) Grenzen unserer Rolle. Wir schulden keine lizenzrechtliche Beratung und keine Prüfung Ihres Produkts. Ob eine konkrete Nutzung eine abgeleitete Datenbank im Sinne der ODbL darstellt, beurteilen Sie eigenverantwortlich.
f) Trennbarkeit. Sie können den Dienst ohne dieses Datenprodukt nutzen; die übrigen Datenprodukte — LoD2-Gebäude, DGM1-Terrain, Terrain-Mesh und Vegetation — sind technisch getrennt abrufbar und unterliegen nach unserer Bewertung nicht der ODbL.
(6) Freistellung. Verletzen Sie schuldhaft Ihre Pflichten aus §§ 8 bis 10 und nimmt ein Dritter uns deshalb in Anspruch, stellen Sie uns von diesen Ansprüchen sowie von den erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (gesetzliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) frei. Die Freistellung entfällt oder mindert sich, soweit uns ein Mitverschulden trifft (§ 254 BGB) oder soweit die Inanspruchnahme auf Umständen beruht, die wir zu vertreten haben.
(7) Wir unterrichten Sie über eine Inanspruchnahme unverzüglich in Textform, geben Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Übernahme der Rechtsverteidigung auf Ihre Kosten und geben ohne Ihre vorherige Zustimmung in Textform kein Anerkenntnis ab und schließen keinen Vergleich. Kommen wir diesen Pflichten nicht nach, entfällt die Freistellung, soweit Ihnen dadurch die Möglichkeit genommen wurde, die Inanspruchnahme abzuwehren oder zu mindern.
(8) Die Freistellung entfällt ferner, soweit die Inanspruchnahme darauf beruht, dass die von uns nach § 9 Abs. 4 bereitgestellten Angaben unrichtig oder unvollständig waren und Sie diese unverändert verwendet haben.
(9) Rechtsmängel unserer eigenen Aufbereitungen. Werden Sie von einem Dritten in Anspruch genommen, weil die vertragsgemäße Nutzung unserer eigenen Aufbereitungen (§ 8 Abs. 1) dessen Rechte verletzt, unterstützen wir Sie bei der Rechtsverteidigung und beseitigen die Rechtsverletzung nach unserer Wahl durch Anpassung, Ersetzung oder Entfernung der betroffenen Aufbereitung. Voraussetzung ist, dass Sie uns unverzüglich in Textform unterrichten, uns die Führung der Auseinandersetzung überlassen und ohne unsere Zustimmung kein Anerkenntnis abgeben. Für die Inhalte der zugrunde liegenden amtlichen und offenen Datenbestände übernehmen wir keine Rechtsmängelhaftung (§ 9 Abs. 1 und 2). Unsere Kostentragung ist auf die Beträge nach § 14 Abs. 3 begrenzt.
§ 11 Verfügbarkeit, Wartung
(1) Wir betreiben den Dienst mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99,5 % im Kalendermonat, gemessen am Endpunkt api.lodapi.de. Diese Angabe ist ein Betriebsziel und keine zugesicherte Eigenschaft und keine Garantie im Sinne des § 443 BGB. Ein Anspruch auf Einhaltung einer bestimmten Verfügbarkeitsquote und auf Gutschriften bei Unterschreitung besteht nur, soweit dies in einer gesondert und individuell vereinbarten Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich geregelt ist. Ohne eine solche Vereinbarung stellen Angaben zur Verfügbarkeit auf unserer Website, in Angeboten oder in Materialien ein Betriebsziel dar.
(2) Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben außer Betracht:
a) angekündigte Wartungsfenster nach Absatz 3; b) Notfallwartung zur Abwehr akuter Sicherheits- oder Datenverlustrisiken; c) Störungen, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen und die wir auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnten, insbesondere großflächige Störungen des Internets, Ereignisse höherer Gewalt nach § 22 und Angriffe Dritter, denen mit branchenüblichen Schutzmaßnahmen nicht zu begegnen war. Störungen bei Vorleistungserbringern, deren wir uns zur Erfüllung bedienen, bleiben nur außer Betracht, soweit sie auf einem Ereignis nach Satz 1 beruhen; d) Störungen, die auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung durch Sie beruhen; e) die Nichtverfügbarkeit einzelner Datenbestände nach § 9 Abs. 6.
(3) Wir können den Dienst regelmäßig sonntags zwischen 02:00 und 06:00 Uhr (MEZ/MESZ) warten. Wartungen mit einer erwarteten Beeinträchtigung von mehr als 30 Minuten kündigen wir mindestens 48 Stunden vorher auf lodapi.de an. Notfallwartungen sind jederzeit ohne Vorankündigung zulässig; wir informieren unverzüglich nachträglich.
(4) Für die Auslieferung der Kacheln und Rasterdaten über tiles.lodapi.de sowie für Vorschau-, Demo- und Beta-Funktionen gilt kein Verfügbarkeitsziel. Wir betreiben diese Auslieferung mit derselben Sorgfalt wie den Endpunkt nach Absatz 1.
(5) Wir sind ein kleines Unternehmen ohne Rufbereitschaft rund um die Uhr. Störungen bearbeiten wir innerhalb der Geschäftszeiten nach § 12 Abs. 2.
§ 12 Support
(1) Support leisten wir in Textform per E-Mail an hello@lodapi.de, in deutscher oder englischer Sprache.
(2) Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Anbieterin. Reaktionszeiten laufen nur innerhalb der Geschäftszeiten; eine außerhalb eingehende Anfrage gilt als zu Beginn der nächsten Geschäftszeit eingegangen.
(3) Reaktionszeit ist die Zeit bis zur ersten inhaltlichen Rückmeldung durch einen Menschen. Sie ist keine Zusage einer Lösungs- oder Wiederherstellungszeit. Angestrebte Reaktionszeiten:
| Nutzungsstufe | angestrebte Reaktionszeit |
|---|---|
| Free-Tier (§ 4) | keine Zusage |
| Hobby | 2 Geschäftstage |
| Pro | 1 Geschäftstag |
| Business | 8 Geschäftsstunden |
| Enterprise | individuell vereinbart |
(4) Support umfasst Auskünfte zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Dienstes und die Bearbeitung von Fehlermeldungen. Nicht umfasst sind Individualentwicklung, Integrationsleistungen, Beratung zu Fachfragen, Schulungen sowie Support zu Produkten Dritter. Solche Leistungen können gesondert beauftragt werden. Weitergehende Supportkanäle (etwa ein gemeinsamer Chat-Kanal oder regelmäßige Abstimmungstermine) werden gesondert in Textform vereinbart.
(5) Sie beschreiben Fehler nachvollziehbar (Endpunkt, Zeitpunkt, Parameter, Fehlermeldung, Request-ID) und wirken an der Eingrenzung mit.
(6) Bei Urlaub, Krankheit oder vergleichbaren Ereignissen können sich die Reaktionszeiten nach Absatz 3 verlängern. Planbare Zeiträume kündigen wir mindestens sieben Tage vorher auf lodapi.de an und benennen eine Erreichbarkeit für dringende Störungsmeldungen. Überschreiten die Verzögerungen insgesamt 20 Geschäftstage im Kalenderjahr, können Sie für den überschreitenden Zeitraum eine anteilige Minderung des Entgelts verlangen.
§ 13 Mängelrechte
(1) Wir gewährleisten, dass der Dienst während der Vertragsdauer die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität aufweist. Unerhebliche Abweichungen sind kein Mangel. Die in der Dokumentation beschriebenen Vereinfachungen, Generalisierungen und Quantisierungen (§ 15) sind vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Im Übrigen bleibt § 14 unberührt.
(3) Das Recht zur Selbstvornahme nach § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen, es sei denn, wir befinden uns mit der Mangelbeseitigung in Verzug oder verweigern sie ernsthaft und endgültig.
(4) Sie zeigen Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit in Textform unter Angabe der Merkmale nach § 12 Abs. 5 an. Eine Minderung machen Sie nicht durch Einbehalt, sondern durch Anzeige in Textform geltend; § 6 Abs. 6 bleibt unberührt.
§ 14 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen — haften wir begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Dieser Schaden wird der Höhe nach begrenzt auf das im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses maßgebliche Jahresentgelt des Vertrages (bei Monatsverträgen das Zwölffache des Monatsentgelts), mindestens jedoch 25.000 EUR je Schadensfall. Für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres haften wir zusammen höchstens bis zum Zweifachen dieses Betrages. Die Begrenzung gilt nicht, soweit der im Einzelfall tatsächlich vorhersehbare vertragstypische Schaden höher ist.
(4) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen, insbesondere für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten.
(5) Für den Verlust von Daten haften wir im Rahmen der vorstehenden Absätze nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch Sie zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Bei unentgeltlicher Bereitstellung (Free-Tier, Testzugänge sowie unentgeltlich bereitgestellte Beta- und Vorschaufunktionen) haften wir abweichend von den Absätzen 2 bis 4 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Absatz 1 bleibt unberührt; die Haftung nach Absatz 1 wird der Höhe nach nicht begrenzt. Für Datenprodukte, die Bestandteil eines kostenpflichtigen Tarifs sind, gilt dieser Absatz nicht (§ 3 Abs. 4).
(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(8) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(9) Ansprüche gegen uns verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1 sowie für Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, auch soweit sie auf dem Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
§ 15 Datenqualität, amtliche Datenquellen
(1) Wir schulden die technische Bereitstellung der Daten sowie deren Abbildung entsprechend den in der Dokumentation beschriebenen Verarbeitungsschritten. Wir schulden nicht die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit oder Aktualität der zugrunde liegenden amtlichen Daten.
(2) Wir weisen je Bundesland und Datenprodukt den Datenstand aus. Zwischen dem Datenstand und der Situation vor Ort können Abweichungen bestehen; Neubauten, Abriss, Umbauten und Nutzungsänderungen sind erst mit der Fortführung durch die zuständige Behörde enthalten. Einzelne Datenlücken sind möglich.
(3) Die Daten sind nicht amtlich beglaubigt und ersetzen keine amtliche Auskunft, kein Aufmaß, keine Vermessung und keine katasterrechtliche Feststellung. Für rechtlich oder wirtschaftlich verbindliche Entscheidungen obliegt Ihnen eine eigene Prüfung anhand amtlicher Quellen. Nicht geeignet sind die Daten für die Ableitung sicherheitsrelevanter Einzelwerte ohne eigene Verifikation, insbesondere in den Bereichen Navigation, Flugsicherheit, Bauausführung, Statik und Rettungseinsätze.
(4) Unsere Verarbeitung kann zu generalisierten oder vereinfachten Geometrien führen. Art und Umfang der Vereinfachung sind in der Dokumentation beschrieben. Abgeleitete Größen (etwa Dachflächen, Volumen, Höhen) sind rechnerische Näherungen. Höhenbezüge und Geoidmodelle sind Näherungen im Rahmen der jeweiligen Quellgenauigkeit.
(5) § 14 bleibt unberührt; insbesondere haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei unserer eigenen Datenverarbeitung nach § 14 Abs. 1.
§ 16 Änderungen der Leistung, Deprecation
(1) Wir dürfen den Dienst weiterentwickeln und anpassen, insbesondere um technische Weiterentwicklungen, Änderungen der Datenquellen oder ihrer Lizenzbedingungen, geänderte gesetzliche Anforderungen oder Sicherheitserfordernisse abzubilden, soweit die Änderung den Kernnutzen des Vertrages nicht wesentlich beeinträchtigt und für Sie zumutbar ist.
(2) Wesentliche Einschränkungen — insbesondere die Abschaltung eines Datenprodukts oder eine nicht abwärtskompatible Änderung eines Endpunkts — kündigen wir mindestens 90 Tage vorher in Textform und in der Dokumentation an. In Fällen des § 9 Abs. 6 gilt die dort geregelte Frist.
(3) Bei einer wesentlichen Verschlechterung der von Ihnen genutzten Leistung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu; im Voraus gezahlte Entgelte erstatten wir zeitanteilig.
(4) Die API ist versioniert (/v1). Nach Ankündigung der Ablösung einer Hauptversion betreiben wir diese mindestens zwölf Monate weiter, es sei denn, zwingende rechtliche oder sicherheitsbezogene Gründe stehen entgegen.
§ 17 Änderungen dieser AGB
(1) Wir können diese AGB ändern, soweit dies erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an behördliche Vorgaben, an geänderte Lizenzbedingungen der Datenquellen oder an eine Änderung des Leistungsangebots nach § 16 anzupassen, und soweit die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ihrem Nachteil verschiebt. Andere Änderungen bedürfen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
(2) Wir teilen die Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit, stellen die geänderten Bestimmungen gegenüber und weisen auf Ihr Widerspruchsrecht und dessen Folgen gesondert hin. Widersprechen Sie nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen.
(3) Widersprechen Sie, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Uns steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode zu; im Voraus gezahlte Entgelte erstatten wir zeitanteilig.
(4) Hauptleistungspflichten und Entgelte werden nicht über Absatz 1 geändert; hierfür gilt § 7 Abs. 8.
§ 18 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag läuft ab Aktivierung für die gewählte Abrechnungsperiode (ein Monat oder zwölf Monate) und verlängert sich automatisch um dieselbe Periode, wenn er nicht gekündigt wird.
(2) Monatsverträge können Sie jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Jahresverträge können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigen; wir erinnern Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf in Textform an die bevorstehende Verlängerung.
(3) Die Kündigung ist formlos in Textform an hello@lodapi.de möglich; soweit unser Zahlungsdienstleister ein Kundenportal bereitstellt, auch dort. Ein Schriftformerfordernis besteht nicht.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach § 6 Abs. 5, bei erheblichem Missbrauch nach § 8, bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen der Datenquellen und bei Insolvenz.
(5) Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nicht, soweit nicht diese AGB (§ 9 Abs. 6, § 16 Abs. 3, § 17 Abs. 3, § 22) oder zwingendes Recht etwas anderes vorsehen. Kündigen Sie aus wichtigem Grund, den wir zu vertreten haben, erstatten wir im Voraus gezahlte Entgelte zeitanteilig.
(6) Mit Vertragsende endet die Berechtigung zur Nutzung des Dienstes; der API-Schlüssel wird deaktiviert. Die keylose Nutzung des Free-Tiers bleibt möglich. Bereits bezogene Daten dürfen Sie im Rahmen der jeweiligen Quelllizenz weiter nutzen; das Nutzungsrecht an unseren eigenen Aufbereitungen nach § 8 Abs. 1 besteht für bereits bezogene Daten fort.
(7) Ihre Account- und Nutzungsdaten löschen wir binnen 90 Tagen nach Vertragsende, soweit keine handels- oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Eine Rückgabe von Daten schulden wir nicht; der Dienst ist ein reiner Abrufdienst, in dem wir keine Kundeninhalte speichern.
§ 19 Datenschutz, Datensicherheit, Vertraulichkeit
(1) Jede Partei ist für die von ihr verarbeiteten personenbezogenen Daten selbst verantwortlich. Wir verarbeiten Kundenstamm-, Abrechnungs- sowie Zugriffs- und Nutzungsdaten als eigene Verantwortliche.
(2) Bei jedem Abruf verarbeiten wir Zugriffsdaten (IP-Adresse, aufgerufener Pfad, Zeitpunkt, Statuscode, übertragene Datenmenge, User-Agent) zu Zwecken der Betriebssicherheit, der Missbrauchsabwehr und — bei Nutzung eines API-Schlüssels — zur Ermittlung des Nutzungsvolumens. Einzelheiten, Rechtsgrundlagen und Speicherfristen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter lodapi.de/datenschutz in ihrer jeweils veröffentlichten Fassung.
(3) Die über den Dienst bereitgestellten Geodaten beschreiben Gebäude, Gelände und Bodenbedeckung und enthalten keine Namens-, Eigentümer- oder Bewohnerangaben. Ob eine konkrete Nutzung dieser Daten — insbesondere in Verbindung mit Adress- oder Bestandsdaten aus Ihren eigenen Quellen — zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten führt, beurteilen Sie als Verantwortlicher eigenständig; eine datenschutzrechtliche Bewertung schulden wir nicht.
(4) Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist für die Standardnutzung des Dienstes nicht erforderlich, da Sie uns keine personenbezogenen Daten zur Verarbeitung in Ihrem Auftrag übermitteln. Für Konstellationen, in denen dies doch der Fall ist, schließen wir auf Anfrage eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Haben die Parteien eine solche Vereinbarung geschlossen, gehen deren Regelungen diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
(5) Eine Liste der eingesetzten Dienstleister mit Sitz und Verarbeitungszweck veröffentlichen wir unter lodapi.de/datenschutz und halten sie aktuell. Die Datenschutzerklärung dient der Erfüllung unserer Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO und ist nicht Vertragsbestandteil.
(6) Wir treffen dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Dienstes. Erlangen wir Kenntnis von einem Sicherheitsvorfall, der Ihre Zugangsdaten oder Ihre Nutzungsdaten betrifft, unterrichten wir Sie unverzüglich, spätestens binnen 72 Stunden nach Kenntnis, in Textform über Art des Vorfalls, betroffene Daten und ergriffene Maßnahmen.
(7) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind.
§ 20 Kundendaten, Nutzungsdaten, Feedback
(1) An Ihren eigenen Daten, Inhalten und Anwendungen erwerben wir keine Rechte. Anfrageparameter (insbesondere Koordinaten, Bounding-Boxen und Objektkennungen) verwenden wir ausschließlich zur Erbringung der Leistung, zur Betriebssicherheit und zur Abrechnung.
(2) Wir dürfen aus der Nutzung des Dienstes aggregierte und nicht auf Sie oder Ihre Endnutzer rückführbare Kennzahlen bilden und diese zur Verbesserung, Kapazitätsplanung und statistischen Auswertung sowie in aggregierter Form für Marktaussagen verwenden. Eine Weitergabe kundenbezogener Nutzungsprofile an Dritte erfolgt nicht.
(3) Übermitteln Sie uns Verbesserungsvorschläge, Fehlermeldungen oder sonstiges Feedback, dürfen wir dieses unentgeltlich, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zur Weiterentwicklung des Dienstes verwenden. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht; Sie erwerben hieraus keine Rechte am Dienst.
§ 21 Referenznennung
Eine Nennung Ihres Unternehmens oder Ihres Logos als Referenz erfolgt nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung in Textform. Die Zustimmung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. Ist die Referenznennung Gegenleistung für einen Rabatt (§ 7 Abs. 6), berechtigt der Widerruf uns, den Rabatt mit Wirkung zur nächsten Abrechnungsperiode zu beenden. Die Zustimmung begründet kein Markenlizenzverhältnis über die vereinbarte Nutzung hinaus.
§ 22 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Strom-, Netz- oder Internetstörungen und Angriffe Dritter auf die Infrastruktur — befreien die betroffene Partei für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Die Parteien informieren sich unverzüglich. Dauert die Beeinträchtigung länger als 14 Tage, entfällt für ihre Dauer die Entgeltpflicht anteilig; bereits gezahlte Entgelte schreiben wir insoweit gut. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Ein weitergehendes Schriftformerfordernis besteht nicht. Individuelle Vertragsabreden bleiben auch dann wirksam, wenn sie mündlich getroffen wurden (§ 305b BGB).
(2) Sie halten die im Checkout angegebene E-Mail-Adresse sowie Ihre Rechnungsanschrift aktuell und teilen Änderungen unverzüglich in Textform mit. Erklärungen, die wir an die zuletzt mitgeteilte Adresse senden, gelten am auf die Absendung folgenden Werktag als zugegangen, sofern uns keine Unzustellbarkeitsmeldung erreicht.
(3) Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können Sie nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Wege der Vertragsübernahme auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Erwerber des Geschäftsbetriebs Lodapi zu übertragen. Wir zeigen die Übertragung mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Sie können dem Übergang binnen 30 Tagen ab Zugang in Textform widersprechen; in diesem Fall endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Übergangs, im Voraus gezahlte Entgelte erstatten wir zeitanteilig.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen ausschließlich dem Verständnis; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(6) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(7) Erfüllungsort ist Dresden. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dresden. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 38 Abs. 1 ZPO); im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(8) Vor Erhebung einer Klage nehmen die Parteien auf Verlangen einer Partei binnen 20 Werktagen ein Gespräch auf Leitungsebene mit dem Ziel einer gütlichen Einigung auf. Das Recht, einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
(9) Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
(10) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Fragen zu diesen Bedingungen richten Sie bitte an hello@lodapi.de.